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   BVerwG, 04.03.1960 - I C 43.59   

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BVerwG, 04.03.1960 - I C 43.59 (https://dejure.org/1960,33)
BVerwG, Entscheidung vom 04.03.1960 - I C 43.59 (https://dejure.org/1960,33)
BVerwG, Entscheidung vom 04. März 1960 - I C 43.59 (https://dejure.org/1960,33)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Versagen einer Wohnsiedlungsgenehmigung bei Entgegenstehen eines sonst erheblichen öffentliches Interesse - Schwer wiegende Einengung von Rechten nicht völlig im Ermessen der entscheidenden Behörde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Wohnsiedlungsgesetz §§ 3, 6, 7

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 10, 202
  • DVBl 1961, 37
 
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Wird zitiert von ... (88)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 07.12.1954 - I C 75.53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 04.03.1960 - I C 43.59
    Der erkennende Senat hat über die Bedeutung und Auswirkung der Wohnsiedlungsgenehmigung in früheren Entscheidungen (BVerwGE 1, 254 und 3, 351) folgendes dargelegt: Die Einführung der Genehmigungspflicht für besondere Rechtsvorgänge bezweckt, die Wirkung an sich gegebener baurechtlicher Handhaben zeitlich vorzuverlegen, nämlich von der Einreichung eines Baugesuchs auf das den Bau vorbereitende Grundstücksgeschäft.

    Der Sinn und Zweck der Genehmigungspflicht, die Wirkung baurechtlicher Handhaben auf die den Bau vorbereitenden Grundstücksgeschäfte vorzuverlegen, ließe die Versagung der Genehmigung zu einem neuen, ebenfalls die Bebauung vorbereitenden Grundstücksgeschäft widerspruchsvoll erscheinen, wenn dem bisherigen Grundstückseigentümer ein Bau auf dem Grundstück nicht verwehrt werden könnte (BVerwGE 1, 254 [255]).

  • BVerwG, 20.05.1958 - I C 193.57
    Auszug aus BVerwG, 04.03.1960 - I C 43.59
    Das Revisionsgericht muß also davon ausgehen, daß der Änderungsbeschluß der beigeladenen Gemeinde vom 30. August 1956 zu ihrem Aufbauplan von 1953 mangels Genehmigung des Beklagten (BVerwGE 6, 342) auf den Fall noch keinen Einfluß hat.

    Das Urteil vom 20. Mai 1958 (BVerwGE 6, 342) hat diese fragen gerade für den Krabbenkamp offengelassen.

  • BVerwG, 13.01.1955 - I C 59.54
    Auszug aus BVerwG, 04.03.1960 - I C 43.59
    Wie die Behörde zum Nachschieben von Gründen zur Stützung ihres Verwaltungsaktes befugt ist, wenn dadurch weder der Verwaltungsakt in seinem Wesensgehalt oder in seinem Ausspruch geändert noch der Betroffene in seiner Rechtsverteidigung beeinträchtigt wird (BVerwGE 1, 311 [BVerwG 13.01.1955 - I C 59/54]), so ist das Verwaltungsgericht wegen seiner umfassenden Aufklärungs- und Entscheidungspflicht nicht nur befugt, sondern verpflichtet, alle tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte heranzuziehen, die für die Begründetheit der Klage von Bedeutung sein können.
  • BVerwG, 26.05.1955 - III C 83.54
    Auszug aus BVerwG, 04.03.1960 - I C 43.59
    Die Aufklärungs- und Entscheidungspflicht der Vorwaltungsgerichte hat das Bundesverwaltungsgericht in der Entscheidung vom 26. Mai 1955 (BVerwGE 2, 135 - NJW 1955. S. 1247) behandelt.
  • BVerwG, 26.03.1955 - I C 101.53

    Anwendbarkeit der grundgesetzlichen Junktim-Klausel auf Enteignungen vor dem

    Auszug aus BVerwG, 04.03.1960 - I C 43.59
    Liegt diese Wirkung der Versagung einer Wohnsiedlungsgenehmigung bei, so stellt das die Zulässigkeit der Versagung nicht in Frage (BVerwGE 2, 35 und 4, 332 [335]).
  • BVerwG, 28.06.1956 - I C 93.54
    Auszug aus BVerwG, 04.03.1960 - I C 43.59
    Der erkennende Senat hat über die Bedeutung und Auswirkung der Wohnsiedlungsgenehmigung in früheren Entscheidungen (BVerwGE 1, 254 und 3, 351) folgendes dargelegt: Die Einführung der Genehmigungspflicht für besondere Rechtsvorgänge bezweckt, die Wirkung an sich gegebener baurechtlicher Handhaben zeitlich vorzuverlegen, nämlich von der Einreichung eines Baugesuchs auf das den Bau vorbereitende Grundstücksgeschäft.
  • BVerwG, 12.05.1955 - I B 1.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 04.03.1960 - I C 43.59
    Das Berufungsgericht nimmt eine reine Ermessensfrage an und weist dafür auf denBeschluß des erkennenden Senats vom 12. Mai 1955 - BVerwG I B 1.54 - (BBBl. 1955 S.480 = HGBR 1955 Nr. 95) hin.
  • BVerwG, 13.03.1957 - V C 26.56
    Auszug aus BVerwG, 04.03.1960 - I C 43.59
    Liegt diese Wirkung der Versagung einer Wohnsiedlungsgenehmigung bei, so stellt das die Zulässigkeit der Versagung nicht in Frage (BVerwGE 2, 35 und 4, 332 [335]).
  • BVerwG, 15.11.1956 - III C 10.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 04.03.1960 - I C 43.59
    Es hat die dortigen Grundsätze trotz Kritik (u.a. Rautenberg, NJW 1955 S. 1545, Neubauer, ZLA 1955 S. 241) in weiteren Entscheidungen (insbes. Urteil vom 15. November 1956 [NJW 1957 S. 515 = DÖV 1957 S. 403]) beibehalten und, wie folgt, fortgebildet: Das Verwaltungsgericht hat den Sachverhalt in dem zur Sachentscheidung erforderlichen Umfang aufzuklären und selbst über den Klagantrag zu entscheiden.
  • BVerwG, 03.08.2016 - 4 C 3.15

    Einvernehmen; Gemeinde; Außenbereich; Wohngebäude; Zulässigerweise Errichtung;

    Aufgehoben oder gelockert wird diese Wirkung einer Wohnsiedlungsgenehmigung dann, wenn eine Änderung der Bauabsichten nach Art und Umfang die für das Wohnsiedlungsgesetz erheblichen siedlungspolitischen oder bodenrechtlichen Interessen wesentlich berührt (BVerwG, Urteil vom 4. März 1960 - 1 C 43.59 - BVerwGE 10, 202 und Beschluss vom 1. Juli 2013 - 4 B 10.13 - BRS 81 Nr. 154 Rn. 6.).
  • BVerwG, 29.04.1964 - I C 30.62

    Außenbereich

    Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG will damit zugleich verhindern, daß der Gesetzgeber sich der ihm obliegenden Regelung enthält und statt dessen die Bestimmung des Eigentumsinhalts dem Ermessen der Verwaltung anheimgibt (vgl. BVerfGE 6, 32 [42]; 8, 71 [76]; 9, 137 [147 f.]; 11, 168 [191 f.]; 13, 153 [160 f.]; BVerwGE 2, 114 [116]; 2, 349 [351]; 9, 284 [287]; 10, 202 [205]; 11, 95 [96]).
  • BVerwG, 18.08.1960 - I C 42.59

    Baupolizei, Einschreiten gegen baurechtswidrige Zustände, Nachbarschutz, Ermessen

    Über den Umfang der verwaltungsgerichtlichen Aufklärungs- und Entscheidungspflicht, insbesondere beim Streit um teilbare Amtshandlungen (vgl. auch BVerwGE 10, 202 [BVerwG 04.03.1960 - I C 43/59]).

    Deshalb hat es der Senat im Urteil vom 4. März 1960 (BVerwGE 10, 202 [BVerwG 04.03.1960 - I C 43/59]) nicht für angängig gehalten, die Versagung einer Wohnsiedlungsgenehmigung, die in eins der wesentlichsten Eigentümerrechte, in die Verfügungsmacht über das Eigentum, eingreift, unter der Geltung des Grundgesetzes als Ermessensentscheidung anzusehen.

    Entsprechend sind die Ausführungen des erkennenden Senats über den Umfang der Pflicht und Befugnis der Verwaltungsgerichte zur Sachaufklärung und -entscheidung in dem Urteil vom 4. März 1960 (BVerwGE 10, 202 [BVerwG 04.03.1960 - I C 43/59]) zu ergänzen.

  • BGH, 27.06.1968 - III ZR 93/65

    Versagung einer Zustimmung zur Erteilung der Bodenverkehrsgenehmigung -

    Das Berufungsgericht hat einen Anspruch auf Schadensersatz nach den Grundsätzen der Amtshaftung (§ 839 BGB, Art. 34 GG), den der Kläger in erster Linie geltend gemacht hat, verneint auf Grund der Erwägung: Nachdem der Kläger im Jahre 1960 eine Genehmigung nach § 4 WohnsG für dieselben Grundstücke erhalten habe, habe festgestanden, daß dem beabsichtigten Nutzungssweck, der der gleiche geblieben sei, Bedenken nicht entgegenständen; deshalb habe allerdings - insoweit lehnt das Berufungsurteil sich an die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 10, 202) und des Oberverwaltungsgerichts Münster (NJW 1964, 2078) an - der Regierungspräsident seine Zustimmung zur Erteilung der Bodenverkehrsgenehmigung nicht versagen dürfen.

    Die Regelung in § 177 BBauG trägt - mit gewissen Einschränkungen - der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 1, 254; 3, 351 [BVerwG 25.06.1956 - V C 29/55]; 6, 198) [BVerwG 15.02.1958 - II C 97/54]Rechnung, wonach der Erteilung der Wohnsiedlungsgenehmigung für das nachfolgende Baugenchmigungsverfahren insofern rechtliche Bedeutung zukomme, als die Baugenehmigung oder Bebauungsgenehmigung grundsätzlich nicht aus Gründen vorsagt werden dürfe, die Gegenstand der Prüfung im Verfahren nach dem Wohnsiedlungsgesetz waren, Der erkennende Senat hat sich dieser Rechtsprechung schon in seinen Urteilen vom 28. November 1960 - III ZR 139/59 - und vom 28. Mai 1962 - III ZR 33/60 = WM 1962, 1008 angeschlossen -, dabei aber hervorgehoben, daß eine Bindung nur an die Entscheidung der zuständigen Behörde (so auch BVerwGE 6, 198) und bei unveränderten rechtlichen und tatsächlichen Verhältnissen (vgl. BVerwGE 10, 202, 207) [BVerwG 04.03.1960 - I C 43/59] in Betracht komme.

    Er konnte nur einen Anhalt in dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. März 1960 (BVerwGE 10, 202 = DVBl 1961p 37, veröffentlicht im Januarheft 1961) finden, wo eine grundsätzliche Bindung an eine frühere Wohnsiedlungsgenehmigung auch für den Fall bejaht worden ist, daß ein neues Rechtsgeschäft über das Grundstück ein neues Wohnsiedlungsgenehmigungsverfahren notwendig macht; das Bundesverwaltungsgericht hat hierzu ausgeführt (BVerwGE 10, 202, 207 [BVerwG 04.03.1960 - I C 43/59] = DVBl 1961, 37, 39) [BVerwG 04.03.1960 - I C 43/59]: Der Sinn und Zweck der Genehmigungspflicht, die Wirkung baurechtlicher Handhaben auf die den Bau vorbereitenden Grundstücksgeschäfte vorzuverlegen, lasse die Versagung der Genehmigung zu einem neuen, ebenfalls die Bebauung vorbereitenden Grundstücksgeschäft widerspruchsvoll erscheinen, wenn dem bisherigen Grundstückseigentümer ein Bau auf dem Grundstück nicht verwehrt werden könnte (BVerwGE 1, 254, 255) [BVerwG 07.12.1954 - I C 75/53].

    Zunächst konnte sich die Frage aufdrängen, weshalb der Gesetzgeber in § 21 BBauG wohl - mit gewissen Einschränkungen - die frühere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Wohnsiedlungsgenehmigung (BVerwGE 1, 254; 3, 351 [BVerwG 25.06.1956 - V C 29/55]; 6, 198) [BVerwG 15.02.1958 - II C 97/54]berücksichtigt habe, aber nicht das Urteil vom 4. März 1960 (BVerwGE 10, 202), obwohl es zeitlich vor den abschließenden Lesungen des Bundesbaugesetzes ergangen war.

    Wenn die Revision demgegenüber meint, der Regierungspräsident habe - selbst wenn er an dem Verfahren wegen der früheren Wohnsiedlungsgenehmigung nicht mitgewirkt habe - die unanfechtbar gewordene Entscheidung der Kreisbehörde respektieren müssen, so verkennt sie s Es geht hier nicht um Bestand oder Beachtung der Wohnsiedlungsgenehmigung aus dem Jahre 1960, die von keiner Seite in Zweifel gezogen wird, sondern allein darum, ob diese erteilte und benutzte Genehmigung oder besser: die dieser Genehmigung vorausgegangene und mit ihr abgeschlossene Prüfung die Genehmigungsbehörden auch für künftige Fälle band, was die Rechtsprechung (BGH WM 1962, 1008; BVerwGE 10, 202, 207) [BVerwG 04.03.1960 - I C 43/59] schon für den Fall wesentlich veränderter Verhältnisse verneint hat (vgl. § 21 Abs. 2 Satz 1 BBauG).

    Jedoch findet die Pflicht zu konsequentem Vorhalten notwendig dort ihre Grenze, wo wesentliche neue Umstände ein anderes Verhalten gebieten (LM zu BGB § 839 B Nr. 26 Bl. 4 R); das ist gerade auch in den angeführten Entscheidungen zur Frage der Bindungswirkung einer Wohnsiedlungsgenehmigung (BGH WM 1962, 1008, 1012; BVerwGE 10, 202, 207) [BVerwG 04.03.1960 - I C 43/59] ausgesprochen worden.

    Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwGE 6, 342; 10, 202, 207) [BVerwG 04.03.1960 - I C 43/59]hat offengelassen ob die Erteilung einer Wohnsiedlungsgenehmigung (oder Bodenverkehrsgenehmigung) oder welche Rechtsvorgänge sonst einem Grundstück die Baulandqualität verleihen.

    Wenn es von der "bindenden" Wirkung der Genehmigung für ein späteres Baugenehmigungsverfahren spricht - und zwar in dem Sinne, daß die Erteilung der Genehmigung zugleich die planungsrechtliche Zulässigkeit der Bebauung des Grundstücks ausspreche (BVerwGE 18, 242, 245) [BVerwG 28.04.1964 - I C 64/62] -, so steht dies einmal unter dem Vorbehalt des Fortbestandes der maßgebenden rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse (vgl. auch BVerwGE 10, 202, 207) [BVerwG 04.03.1960 - I C 43/59] und will zum anderen nicht besagen, daß bereits eine eigentumsähnliche Rechtsposition begründet wäre.

    Die frühere Genehmigung macht aber die Genehmigung eines weiteren genehmigungsbedürftigen Vorgangs nicht entbehrlich (BVerwGE 10, 202, 206) [BVerwG 04.03.1960 - I C 43/59]; es findet eine erneute sachliche Prüfung statt, bei der die Genehmigungsbehörde zwar in gewisser Hinsicht gebunden, eine Versagung der neu erbetenen Genehmigung aber nicht ausgeschlossen ist (vgl. BVerwGE 3, 351, 353 [BVerwG 28.06.1956 - I C 93/54]; 6, 198 [BVerwG 15.02.1958 - II C 97/54]; 10, 202, 207), [BVerwG 04.03.1960 - I C 43/59]und das hat gerade für den Fall zu gelten,daß die der früheren Beurteilung zugrunde liegenden Verhältnisse sich geändert haben.

    Die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 10, 202, 207) [BVerwG 04.03.1960 - I C 43/59] und des Oberverwaltungsgerichts Münster (NJW 1964, 2078 = DVBl 1966, 190), auf die das Berufungsgericht sich bezogen hat, heben hervor, daß eine Bindung an die frühere Genehmigung nur bei unverändert gebliebenen rechtlichen und tatsächlichen Verhältnissen bestehe.

  • BVerwG, 25.01.1967 - VI C 58.65
    Auf eine vergleichbare Rechtslage war der I. Senat des Bundesverwaltungsgerichts schon in seinem Urteil BVerwGE 10, 202 bei der Würdigung des unbestimmten Rechtsbegriffes "öffentliches Interesse" (im Wohnsiedlungsrecht) gestoßen.

    Unbeschadet eines etwa geltenden Gebotes voller gerichtlicher Nachvollziehung der Entscheidung über das dienstliche Bedürfnis wird als anerkannt, daß die Bejahung dieses Bedürfnisses von einem Faktor abhängen kann, der nun zwar hier nicht wie im Falle von BVerwGE 10, 202 dem Bereich des Planungsermessens (der Verwaltungspolitik) zugehört, wohl aber mit einer Beurteilungsermächtigung ausgestattet ist.

    In der vorliegenden Sache kommt ein verwaltungspolitischer Spielraum der Behörde ähnlich dem in BVerwGE 10, 202 angenommenen in Betracht.

  • BVerwG, 02.05.1984 - 8 C 94.82

    Wohngeld - Antrag - Verwaltungsgerichtsverfahren - Weiterer Antrag -

    Gleichwohl sieht sich der Senat veranlaßt, auf folgendes hinzuweisen: Grundsätzlich ist das Gericht nach § 86 Abs. 1 VwGO gehalten, im Rahmen des Klagebegehrens alle für die Entscheidung maßgeblichen tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen des geltend gemachten Anspruchs in eigener Verantwortung festzustellen und die Streitsache im Sinne des § 113 Abs. 4 Satz 1 VwGO in vollem Umfang spruchreif zu machen (vgl. so schon u.a. Urteil vom 4. März 1960 - BVerwG I C 43.59 - BVerwGE 10, 202 [BVerwG 04.03.1960 - I C 43/59]).
  • VGH Bayern, 07.07.2016 - 20 ZB 16.30003

    Kein Rechtsschutzinteresse für eine auf reine Verbescheidung durch das Bundesamt

    "Seit BVerwGE 10, 202 (204) entspricht es ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, dass das Tatsachengericht grundsätzlich den Sachverhalt in dem zur Sachentscheidung erforderlichen Umfang aufzuklären und selbst über den Klageantrag zu entscheiden hat (vgl. § 113 Abs. 4 Satz 1 VwGO).
  • VGH Bayern, 06.03.2008 - 11 B 04.2449

    Drittanfechtung einer Linienverkehrsgenehmigung; Auswahlentscheidung; Ermessen

    Entsprechend, so das Bundesverwaltungsgericht, seien die Ausführungen des Senats in seinem Urteil vom 4. März 1960 (BVerwGE 10, 202) über den Umfang der Pflicht und Befugnis der Verwaltungsgerichte zur Sachaufklärung und Entscheidung zu ergänzen.
  • BVerwG, 10.05.1968 - IV C 186.65

    Klage auf Verpflichtung zur Genehmigungserteilung - Erteilung einer

    Diese Auslegung genügt und entspricht den Anforderungen, auf die der Oberbundesanwalt mit Recht hingewiesen hat: Sie führt erstens dazu, daß sich die einmal begründete dreijährige Bindung, soweit sie in dem gekennzeichneten Sinne objektbezogen ist, nicht dadurch verkürzt, daß in den Ablauf ein weiteres Bodenverkehrsgenehmigungsverfahren eingeschaltet wird (vgl. insoweit zur Rechtslage unter der Geltung des Wohnsiedlungsgesetzes das Urteil vom 4. März 1960 - BVerwG I C 43.59 - in BVerwGE 10, 202 [207]).

    Der mit dem Inhalt einer Bindungswirkung von Wohnsiedlungsgenehmigungen in der Rechtsprechung entwickelte Anspruch (vgl. insbesondere Urteil vom 28. Juni 1956 - BVerwG I C 93.54 - in BVerwGE 3, 351 [352 ff.], Beschluß vom 21. Februar 1958 - BVerwG I CB 147.57 - in BVerwGE 6, 198 [199 ff.] und Urteil vom 4. März 1960 - BVerwG I C 43.59 - in BVerwGE 10, 202 [206 ff.]) unterstand als solcher nicht dem Schutz des Art. 14 Abs. 1 GG und wurde dementsprechend durch die Eigentumsgewährleistung auch nicht gegen eine Entziehung oder Verkürzung gesichert.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.11.2012 - 2 B 3.11

    Zulässigkeit von Bauvorhaben: Restitutionsverfahren; Abgrenzung Innenbereich -

    So kann eine Änderung der Bauabsichten nach Art und Umfang, wenn sie die für das Wohnsiedlungsgesetz erheblichen siedlungspolitischen oder bodenrechtlichen Interessen wesentlich berührt, auch die Bindung lockern oder aufheben, die an sich aus einer früheren Wohnsiedlungsgenehmigung für die Behörde erwachsen sein und ihre Entscheidungsmöglichkeiten einschränken kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. März 1960 - I C 43.59 -, BVerwGE 10, 202 [207]).
  • BVerwG, 14.05.1982 - 9 B 179.82

    Asylverfahrensrechtliche Ausgestaltung des Anhörungsrechts eines Asylsuchenden

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.11.2012 - 2 B 5.11

    Teltow-Seehof; Restitutionsverfahren; Bauvorbescheid; Innenbereich; Außenbereich;

  • BGH, 20.12.1973 - III ZR 85/70

    Entschädigungsanspruch wegen Unbebaubarkeit eines Grundstücks durch nach dem

  • BVerwG, 01.07.2013 - 4 B 10.13

    Folgen einer Lockerung und Aufhebung der Bindungswirkung einer

  • BVerwG, 30.06.1964 - I C 79.63

    Begriff der Grundstücksteilung i.S. von § 19 BBauG

  • BVerwG, 12.02.1988 - 4 B 21.88

    Regelungsgehalt des § 35 Abs. 4 S. 1 Nr. 5 BauGB; "Angemessene" Versorgung mit

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.11.2012 - 2 B 4.11

    Teltow-Seehof; Restitutionsverfahren; Baugenehmigung; Innenbereich; Außenbereich;

  • BVerwG, 11.06.1985 - 2 C 12.83

    Beamtenrecht - Ernennung - Anderer Bewerber - Rücknahme - Laufbahnbewerber -

  • BVerwG, 13.05.1968 - IV B 192.67

    Rechtswirkungen einer Wohnsiedlungsgenehmigung - Anspruch auf Erteilung einer

  • BVerwG, 08.05.1985 - 7 CB 76.84

    Klage eines Straßenanliegers auf Erlass verkehrsbeschränkender Anordnungen wegen

  • BVerwG, 21.04.1977 - V CB 7.74

    Neubescheidungsanträge - Bindung an Klagebegehren - Rechtliches Gehör

  • BVerwG, 01.07.2013 - 4 B 12.13

    Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage im Zusammenhang mit der Herleitung aus

  • BVerwG, 13.11.1979 - 1 C 16.75

    Voraussetzungen zur Ausweisung eines Ausländers - Anforderungen an die

  • BVerwG, 01.07.2013 - 4 B 11.13

    Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage im Zusammenhang mit der Herleitung aus

  • BVerwG, 10.05.1968 - IV C 8.67

    Wesen einer Bebauungsgenehmigung - Bebauungsgenehmigung als eine auf bestimmte

  • BVerwG, 10.11.2008 - 8 B 71.08

    Voraussetzungen für die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache; Bindung des

  • BVerwG, 04.09.1978 - 1 DB 22.78

    Einheit des Dienstvergehens - Dienstvorgesetzte - Einleitungsbehörde -

  • BVerwG, 15.12.1966 - VIII C 30.66

    Abgrenzung zwischen Anfechtungsklage und Verpflichtungsklage - Schädigung durch

  • BVerwG, 04.01.1990 - 2 B 157.89

    Anforderungen an die Darlegung eines Revisionszulassungsgrundes - Voraussetzungen

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.03.2017 - 2 N 63.16

    Geltungsdauer und Bindungswirkung einer Wohnsiedlungsgenehmigung

  • BVerwG, 03.02.1967 - VII C 135.64

    Widerruf der Zurückstellung vom Wehrdienst - Einberufung zum Ableisten des

  • BVerwG, 17.05.1966 - IV C 207.65

    Bedingte Bodenverkehrsgenehmigungen

  • BVerwG, 15.11.1962 - III C 257.60

    Rechtsmittel

  • VG Lüneburg, 10.04.2017 - 3 A 219/16

    Asylrecht - Untätigkeitsklage

  • BVerwG, 16.06.2000 - 7 B 49.00

    Anforderungen an den Revisionsgrund der grundsätzlichen Bedeutung einer

  • BVerwG, 04.02.1986 - 3 CB 31.85

    Feststellung eines Vertreibungsschadens - Schaden am Betriebsvermögen -

  • BSG, 24.11.1977 - 9 RV 64/76

    Verwaltungsakt - Ablehnung eines Zugunstenbescheids - Aufhebung durch das SG -

  • BVerwG, 07.11.1962 - V C 144.62

    Gewährung einer Entschädigung nach dem Abgeltungsgesetz (AbgG) - Abgeltung von

  • BVerwG, 09.06.1983 - 1 D 44.83

    Verstoß gegen den Grundsatz der Einheit des Dienstvergehens - Neuverhandlung

  • BVerwG, 24.01.1974 - III C 62.72

    Schadensfeststellung an Betriebsvermögen durch den vertreibungsbedingten Verlust

  • BVerwG, 01.12.1967 - IV B 11.67

    Rechtswirkung einer nach § 21 BBauG erteilten Bodenverkehrsgenehmigung

  • BVerwG, 17.04.1975 - II C 32.73

    Bewilligung von Trennungsgeld in Form von Wegstreckenentschädigung - Umwandlung

  • BVerwG, 19.10.1960 - VI C 245.58

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 03.04.1984 - 9 B 1815.82

    Zuständigkeit des Tatsachengerichts bei der Entscheidung über eine

  • BVerwG, 15.06.1983 - 9 B 2455.81

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache bei Vorlage einer bestimmten

  • BVerwG, 31.05.1978 - 1 B 80.78

    Versagung einer neuen Aufenthaltserlaubnis - Ausweisung wegen der Begehung von

  • BVerwG, 20.12.1973 - III CB 45.72

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 16.01.1969 - III C 55.67

    Berechnung des Schadens an Betriebsvermögen im Richtzahlverfahren -

  • BVerwG, 20.08.1965 - IV C 31.65

    Auswirkungen einer Veränderungssperre auf davor erteilte Bauzusage

  • BVerwG, 19.12.1963 - I C 105.62

    Voraussetzungen für die Anfechtung der Genehmigung eines Bodenverkehrs durch

  • VG Schwerin, 04.05.2023 - 3 A 812/20

    Reichsbürger; Erteilung von Waffenerlaubnissen; Stellung eines Antrags auf

  • VGH Baden-Württemberg, 11.12.1989 - 8 S 599/89

    Nutzungsänderung einer Vereinssportanlage; Anlage eines Kleinspielfeldes

  • BVerwG, 26.04.1985 - 4 B 251.84

    Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage - Beschwerde

  • BVerwG, 21.09.1983 - 9 B 13638.82

    Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer Rechtssache - Notwendigkeit einer

  • BVerwG, 16.06.1981 - 6 B 10.81

    Darlegungsanforderungen an die Abweichungsrüge - Erstattung der Ausbildungskosten

  • BVerwG, 18.01.1977 - 1 B 201.76

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BFH, 03.08.1976 - VII R 103/75

    Volkswirt - Kraft anderer Fachrichtung - Entscheidung der Verwaltung -

  • BVerwG, 16.05.1974 - III C 20.72
  • BVerwG, 09.11.1966 - V C 198.65

    Feststellung eines Vertreibungsschadens an Betriebsvermögen - Antrag auf

  • BVerwG, 26.10.1961 - III C 192.60

    Beklagtenwechsel in beim Inkrafttreten der Verwaltungsgerichtsordnung ()VwGO

  • BVerwG, 03.05.1983 - 1 B 45.83

    Ermessen bei einer Sperrzeitverkürzung - Rechtliche Erheblichkeit einer

  • BVerwG, 22.02.1982 - 9 B 4053.80

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 19.01.1982 - 3 B 53.81

    Bestätigung eines angefochtenen Verwaltungsaktes durch Ersetzung einer

  • BVerwG, 09.06.1971 - V C 104.69

    Stellung des Jugendamtes als Pfleger - Beschränkung des Umfangs der elterlichen

  • BVerwG, 10.05.1968 - IV C 20.67

    Rechtsmittel

  • BGH, 22.06.1964 - NotZ 5/63

    Vorliegen eines Bedürfnisses - Zulässigkeit der Entscheidung einer

  • BVerwG, 13.11.1963 - V C 168.62

    Gewährung von Ausbildungshilfe nach dem Lastenausgleichsgesetz (LAG) für ein

  • BVerwG, 23.01.1963 - V C 157.62

    Neuberechnung einer Unterhaltsrente für Hinterbliebene - Übertragbarkeit des

  • VG Schleswig, 21.11.2019 - 12 A 193/17

    Widerruf eines Professorentitels nach Verurteilung wegen Untreue

  • BVerwG, 17.12.1981 - 9 B 3891.80

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

  • BVerwG, 09.03.1977 - 4 B 35.77

    Rüge einer Verletzung des Grundsatzes der Gewährung rechtlichen Gehörs -

  • BVerwG, 08.02.1962 - III C 197.60

    Feststellung von Vertreibungsschäden an Hausrat - Aufteilung der

  • BVerwG, 12.05.1961 - I C 129.60

    Verletzung des rechtlichen Gehörs wegen fehlendem Hinweis des Gerichts auf eine

  • VG München, 02.12.2021 - M 17 K 18.6101

    Stationäre Einrichtung für ältere Menschen, Befreiung von den baulichen

  • VG München, 19.02.2014 - M 25 K 10.1080

    Hinnahme der Mehrstaatigkeit; erhebliche Nachteile bei Aufgabe der

  • BVerwG, 24.06.1983 - 4 B 69.83

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 05.01.1966 - IV B 256.65

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Versagung einer

  • BVerwG, 09.05.1961 - IV C 382.59

    Rechtsmittel

  • VG Würzburg, 27.07.2023 - W 3 K 22.1549

    Allgemeiner Wohnberechtigungsschein, Abweichung von der Wohnraumgröße,

  • BVerwG, 10.07.1963 - V B 2.63

    Rückforderung einer Requisitionsentschädigung - Entschädigung für die Requisition

  • BVerwG, 08.01.1963 - I B 160.62

    Herstellung der Spruchreife durch das Gericht - Überprüfung der Kenntnisse und

  • BVerwG, 21.09.1962 - III C 232.61

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 28.10.1960 - I B 107.60
  • BVerwG, 28.10.1960 - I B 106.60
  • BVerwG, 04.08.1960 - I B 50.59
  • BVerwG, 24.10.1973 - VI C 32.68

    Bewertung des Lebenslaufs hinsichtlich der Laufbahn zur Zeit des Nazi-Regimes -

  • BGH, 16.12.1968 - III ZR 127/66

    Abgabe eines Pachtgrundstücks wegen Ablaufs der Pachtzeit - Kauf eines

  • BGH, 13.01.1964 - III ZR 211/62

    Rechtsmittel

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